Nicht nur die Inselhauptstadt Palma de Mallorca ist für Touristen ein beliebtes Ziel für Sightseeing und
haben in dieser Hinsicht einiges zu bieten. Daher dürfte es einige Mallorca-Urlauber interessieren, dass eine neue Verordnung die
Denn am 18. Januar 2010 trat eine
neue Regelung in Kraft, die das Verbraucherministerium der Balearen verabschiedet hatte. Nach dieser sind Einzelhändler, Dienstleister und öffentliche Einrichtungen nun dazu verpflichtet, in ihren Geschäften
Reklamationsbögen bereitzuhalten. Auf diese Weise haben Käufer jetzt die Möglichkeit, die von ihnen erworbene Wache umgehend und offiziell zu beanstanden. Diese Verordnung galt bereits für einige Branchen und wurde nun auf weitere ausgedehnt. Schon vor dem 18. Januar 2010 stellten etwa Reinigungsunternehmen und KFZ-Werkstätten diesen Service ihren Kunden zur Verfügung.
Da der neue Service nun auch vom Einzelhandel erwartet werden darf, kann die neue Verordnung als deutliche Verbesserung des Verbraucherschutzes auf den Balearen gewertet werden. So bereitet das
Einkaufen in Palma de Mallorca und in anderen Städten der Sonneninsel gleich noch mehr Vergnügen.