Einreisehinweise

Wenn man als EU-Bürger nach Mallorca reist, reicht ein gültiger Personalausweis oder ein gültiger bzw. höchstens seit einem Jahr ungültigen Reisepass aus. Passkontrollen entfallen vielfach, da Spanien Mitglied im Schengen Abkommen ist. In Hotels oder beim Mieten von Autos muss man sich jedoch ausweisen, weshalb es in jedem Fall ratsam ist, einen der beiden Dokumente bei sich zu haben. Bei Einreise mit dem eigenen PKW sind wie in Deutschland der Führerschein, die Zulassungsbescheinigung und möglichst die Grüne Internationale Versicherungskarte mitzuführen.

Kinder und  Jugendliche

Kinder unter 16 Jahren müssen im Ausweisdokument eines Elternteils bzw. eines Erziehungsberechtigten eingetragen sein oder einen Kinderreisepass oder -ausweis vorlegen. Alleinreisende Minderjährige sollten zudem eine Einverständniserklärung der Eltern/ Erziehungsberechtigten vorlegen können.

Allgemeine Reisehinweise

Auch wenn die Mallorquiner als sehr gastfreundlich gelten, sollte man sich besonders in größeren Städten wie Palma vor Taschendiebstahl und Kleinkriminalität in Acht nehmen.

Zollbestimmungen

Innerhalb der europäischen Union gibt es hinsichtlich der Mitnahme von Waren für den persönlichen Bedarf keine Beschränkungen. Ab einer bestimmten Menge gelten jedoch Waren nicht mehr als persönlicher, sondern als gewerblicher/ kommerzieller Bedarf. Insbesondere für Tabakwaren und alkoholische Getränke gibt es Richtmengen, die nicht überschritten werden dürfen (Bsp.: 800 Zigaretten, 90 Liter Wein). Bei Einreise aus einem Nicht-EU-Land liegen die Grenzwerte deutlich niedriger.

Nicht abgabenfrei sind Spirituosen, Tabakwaren, Wein und ähnliche alkoholische Getränke für Jugendliche unter 17 Jahren. Für Reisende unter 15 Jahren sind auch Kaffee-Extrakte und -Essenzen nicht steuerfei.

Arbeiten auf Mallorca

Um auf Mallorca eine Arbeit aufzunehmen, benötigt man keine im Voraus besorgte Arbeitserlaubnis. Da Spanien zur EU gehört, stellt das Auswandern formell kein Problem dar. Sobald man länger als 90 Tage auf Mallorca bleiben und arbeiten möchte, muss man sich jedoch bei dem zuständigen Einwohnermeldeamt des jeweiligen Wohnsitzes anmelden. Dabei muss der Reisepass und ein Nachweis des Wohnsitzes (z.B. Mietvertrag) vorgelegt werden. Ferner muss man sich in das zentrale Register der EU-Ausländer bei der zuständigen Polizeibehörde eintragen lassen. Die dort erhältliche N.I.E. (Número de Identidad de Extranjero), eine Art Kennnummer für Ausländer, ist gebührenpflichtig.
Für den Einstieg in bestimmte Berufe ist es erforderlich, sich sein Ausbildungszeugnis in Spanien offiziell anerkennen zu lassen.

Medizinische Hinweise

Impfungen

Für Reisende aus Deutschland existieren keine Impfvorschriften. Empfohlen werden aber Impfungen gegen Hepatitis A und B. Ferner sollten Sie gegen Thyphus und Cholera geimpft sein. Um auf Nummer sicher zu gehen, ist es empfehlenswert, sich nach aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts vor Antritt der Reise impfen zu lassen.

Medizinische Versorgung

Für alle, die in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind, besteht ein Anspruch auf Behandlung von Ärzten, die vom ausländischen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis des Versicherungsschutzes ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) vorzulegen. Zusätzlich wird empfohlen vor Antritt der Reise eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die auch Risiken wie einen Rücktransport nach Deutschland abdeckt.

Die Apotheken (farmacias) auf Mallorca erkennt man an einem grünen Kreuz. In den Arztzentren (centros medicos) wird vielfach deutsch gesprochen. Daneben gibt es mittlerweile mehrere, niedergelassene deutsche Ärzte und Zahnärzte auf Mallorca.

Währung

Seit 2002 wird auf Mallorca wie in Deutschland mit dem Euro (€) gezahlt.